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PRESSEMITTEILUNG: "FREIE WÄHLER FRAKTION SETZT SICH FÜR DIE RENTENABRECHNUNG DES BERUFSGRUNDSCHULJAHRES EIN"

02. April 2025

PRESSEMITTEILUNG: "FREIE WÄHLER FRAKTION SETZT SICH FÜR DIE RENTENABRECHNUNG DES BERUFSGRUNDSCHULJAHRES EIN"

Brunnhuber: Gerechtigkeitslücke endlich schließen / Koller: Früher Berufsstart darf nicht zu Benachteiligung führen
München. Wer in Deutschland ein schulisches Berufsgrundbildungsjahr absolviert, kann sich dieses für die Rente anrechnen lassen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Ist das Berufsgrundschuljahr vor Vollendung des 17. Lebensjahrs absolviert worden, kann es nicht als Anrechnungszeit im Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Diese soziale Ungerechtigkeit will die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion beenden – und sich deshalb mittels Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass auch das erste Ausbildungsjahr bei einem nachfolgenden Berufsabschluss als Anrechnungszeit für die Rente berücksichtigt wird.

Dazu der bildungspolitische Sprecher Dr. Martin Brunnhuber: „Eigentlich ist das Berufsgrundschuljahr in Vollzeit ein echtes Erfolgsmodell, denn es bietet Schülerinnen und Schülern eine breite und qualitativ hochwertige Grundausbildung, die es in dieser Form seit fast fünfzig Jahren gibt. Dazu passt aber nicht die erhebliche soziale Ungleichheit bei den Anrechnungszeiten, die sich selbst dann ergibt, wenn das BGJ zwingende Voraussetzung für den Lehrabschluss ist und als erstes Lehrjahr anerkannt wird.“ Besonders betroffen seien holzverarbeitende Berufe wie Zimmerer und Schreiner sowie haus- und landwirtschaftliche Ausbildungsrichtungen, die oft von Jugendlichen direkt nach dem Mittelschulabschluss erlernt werden, so Brunnhuber, der die Initiative gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Michael Koller angestoßen hat. „Das ist nicht nur unfair den Schülerinnen und Schülern gegenüber, sondern schmälert auch die Attraktivität dieser Ausbildungsberufe.“

Michael Koller, Sprecher für berufliche Bildung und Erwachsenenbildung und selbst gelernter Schreiner und Fachlehrer, ergänzt: „Viele Handwerker sind aufgrund der körperlichen Belastung frühzeitig auf ihre Rente angewiesen. Dass ihnen das 45. Beitragsjahr für eine abschlagsfreie Rente oft fehlt, ist eine klare Ungerechtigkeit.“ Gerade in handwerklichen und landwirtschaftlichen Berufen sei das Berufsgrundschuljahr essenziell für eine solide Ausbildung. „Es kann nicht sein, dass diese jungen Menschen später benachteiligt werden, nur weil sie früh in ihre berufliche Laufbahn gestartet sind“, betont Koller. „Als gelernter Schreiner weiß ich aus eigener Erfahrung, wie wichtig eine fundierte handwerkliche Ausbildung ist und wie ungerecht es ist, dass diese Zeit nicht in die Rentenberechnung einfließt.“

Brunnhuber erklärt abschließend: „Auch wenn es Zeit braucht und die unterschiedlichen Bildungssysteme in den Bundesländern eine Herausforderung darstellen, darf diese Gerechtigkeitslücke nicht bestehen bleiben.“ Seine Fraktion beabsichtige deshalb, zeitnah eine Bundesratsinitiative zu formulieren und mit dem Koalitionspartner abzustimmen. „Ich hoffe sehr, dass die CSU unsere Initiative zur Stärkung der Ausbildungsberufe unterstützt“, so Brunnhuber.

250402 Handwerker PM 1

Foto v.l.n.r.:
MdL Dr. Martin Brunnhuber, Martin Rosenberger und MdL Michael Koller.

 

Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER Landtagsfraktion.

 

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